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VG München: Vorbescheid, Erweiterung eines Lebensmitteldiscounters auf eine Verkaufsfläche von erstmals über 800 qm, Unwirksamkeit eines Bebauungsplans, Bestandsbetrieb als Teil eines faktisch bereits bestehenden Einkaufszentrums
Urteil vom 25.01.2024 – M 11 K 22.3332